Banner_new
Justitia

Aktuelle Mandanteninformationen - Steuern

DEUBNER
Steuern & Praxis

Rückabwicklung von Bauträgerfällen: Erstattungsanspruch des Bauträgers ist zu verzinsen

Das Finanzgericht Baden-Württemberg (FG) hat entschieden, dass das Finanzamt Erstattungszinsen zugunsten eines Bauträgers festsetzen muss, wenn zu Unrecht Umsatzsteuer für die Eingangsleistungen des Bauträgers erhoben worden ist.

Im vorliegenden Fall ging es um einen Bauträger, der Grundstücke erwarb, sie von Bauunternehmern bebauen ließ, die Gebäude in Wohnungen aufteilte und diese verkaufte. In den ursprünglichen Umsatzsteuererklärungen für die Jahre 2009 bis 2011 setzte der Bauträger die Umsatzsteuer für Bauleistungen von Bauunternehmen an (Reverse Charge), die er für seine steuerfreien Grundstückslieferungen verwendete. Damit folgte er der damaligen Verwaltungsauffassung.

Der Bundesfinanzhof widersprach jedoch mit Urteil vom August 2013 der Verwaltungsauffassung. Daraufhin berichtigte der Bauträger die Umsatzsteuererklärungen für die Jahre 2009 bis 2011 und forderte die zu Unrecht gezahlte Umsatzsteuer zurück. Das Finanzamt folgte dem, setzte aber keine Erstattungszinsen fest. Die erhobene Klage hatte Erfolg. Das FG verpflichtete das Finanzamt, den Erstattungsanspruch des Bauträgers zu verzinsen.

Hinweis: Die Frage der Verzinsung des Umsatzsteuererstattungsanspruchs eines Bauträgers im Fall der Rückabwicklung von Bauträgerfällen ist äußerst praxisrelevant. Zur höchstrichterlichen Klärung sind mehrere Revisionsverfahren anhängig. Sofern ein Antrag auf Festsetzung von Erstattungszinsen abgelehnt wird, sollten Sie Einspruch einlegen und ein Ruhen des Verfahrens beantragen.

Information für: Unternehmer
zum Thema: Umsatzsteuer

(aus: Ausgabe 08/2018)


Wichtiger Hinweis! Sollten die Links auf die einzelnen Beiträge auf Grund verschärfter Sicherheitseinstellungen der Firewall Ihres Firmennetzwerks nicht aktiv sein, wählen Sie bitte das aktuelle Heft aus dem Archiv.

[Willkommen] [Unsere Leistung für Sie] [Tätigkeits - Schwerpunkte] [Unser Team] [Aktuelle Rechts-Infos] [Aktuelle Steuer-Infos] [Kontakt] [Impressum] [Datenschutz]

Hinweis zur Verwendung von Cookies: Auf unseren Internetseiten werden grundsätzlich keine Cookies verwendet,
eine Zustimmung gemäß §25 TTDSG ist also nicht erforderlich.

Datum der letzten Aktualisierung: Mittwoch, 8. September 2021