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Steuern & Praxis

Niedersachsen: Schulbuchausleihe umsatzsteuerfrei?

Das Landesamt für Steuern in Niedersachsen hat in einer aktuellen Verfügung zur umsatzsteuerlichen Behandlung des Verleihens von Lernmitteln vonseiten der Schulen Stellung genommen.

Eltern und volljährige Schüler erhalten von öffentlichen Schulen das Angebot, Lernmittel gegen Zahlung eines Entgelts auszuleihen. Mit dieser Möglichkeit unterstützen die Schulen die Eltern in ihrer Verpflichtung, die Schüler für die Unterrichtsteilnahme entsprechend auszurüsten, insbesondere die Lernmittel zu beschaffen.

Die öffentlichen Schulen erfüllen durch die Zurverfügungstellung von Büchern aus einer planmäßigen Sammlung (hier der Lernmittelbestand der jeweiligen Schule) den Begriff der öffentlichen Bücherei nach dem Umsatzsteuergesetz.

Die Umsätze aus der entgeltlichen Ausleihe sind somit umsatzsteuerfrei. Veraltete und nicht mehr benötigte Lernmittel, die aus dem Bestand der Schulbücherei veräußert werden, sind ebenfalls umsatzsteuerfrei.

Information für: alle
zum Thema: Umsatzsteuer

(aus: Ausgabe 08/2018)


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Datum der letzten Aktualisierung: Mittwoch, 8. September 2021