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Steuern & Praxis

Update für alle Steuerzahler: Welche Änderungen das Jahr 2021 mit sich bringt

Zum Jahreswechsel haben sich wieder zahlreiche Änderungen ergeben, die Steuerzahler kennen sollten:

  • Höherer Grundfreibetrag: Der Grundfreibetrag wurde von 9.408 EUR auf 9.744 EUR angehoben. Bei Zusammenveranlagung lassen sich die doppelten Beträge nutzen.
  • Höheres Kindergeld: Das Kindergeld wurde um 15 EUR pro Kind angehoben, so dass nun folgende Beträge gelten: Für das erste und zweite Kind erhalten Erziehungsberechtigte nun jeweils 219 EUR, für das dritte Kind 225 EUR und für jedes weitere Kind 250 EUR.
  • Höhere Kinderfreibeträge: Der Kinderfreibetrag wurde von 2.586 EUR auf 2.730 EUR angehoben. Der Freibetrag für Betreuung, Erziehung und Ausbildung steigt von 1.320 EUR auf 1.464 EUR. Beide Freibeträge gelten jeweils pro Elternteil.
  • Höhere Pendlerpauschale: Die Pendlerpauschale steigt ab dem 21. Kilometer auf 35 Cent pro Kilometer, also um 5 Cent. Geringverdiener, die mit ihrem Einkommen innerhalb des Grundfreibetrags liegen, erhalten die sogenannte Mobilitätsprämie von 14 % der erhöhten Pendlerpauschale, also 4,9 Cent ab dem 21. Kilometer. Die aufgestockte Pendlerpauschale und die Mobilitätsprämie gelten zunächst befristet bis zum 31.12.2026.
  • Verlängerte Förderung für Kurzarbeiter: Die Bundesregierung hat Erleichterungen für die Kurzarbeit beschlossen, die bis zum 31.12.2021 gelten. Arbeitnehmer in Kurzarbeit erhalten demnach mehr Kurzarbeitergeld. Bisher übernahm die Agentur für Arbeit nur 60 % des entgangenen Lohns, bei Arbeitnehmern mit Kind 67 %. Bis Ende 2021 wird das Kurzarbeitergeld gestaffelt angehoben. Wer es für eine um mindestens die Hälfte reduzierte Arbeitszeit bezieht, erhält ab dem vierten Monat 70 % des entgangenen Lohns, mit Kindern 77 %. Ab dem siebten Monat des Bezugs steigt es dann auf 80 % bzw. 87 % mit Kindern. Wer Kurzarbeitergeld erhält, ist nach wie vor zur Abgabe einer Einkommensteuererklärung verpflichtet.
  • Neuer Rentenzuschlag für Geringverdiener: Wer viele Jahre nur wenig in die Rentenkasse eingezahlt hat, bekam bislang auch nur eine sehr niedrige Rente - teilweise unter dem Niveau der Grundsicherung. Ab 2021 sollen Rentner mindestens so viel Geld erhalten, dass sie deutlich über der Grundsicherung liegen. Ein Recht auf Grundrente hat jeder, der 35 Jahre lang Beiträge in die Rentenkasse eingezahlt hat. Gezahlt wird bis zu 80 % der Rente, die ein Durchschnittsverdiener in Deutschland in diesen Jahren erwirbt. Die Grundrentenberechtigten werden durch eine automatische Einkommensprüfung ermittelt: Die Daten hierfür erhält die Rentenversicherung vom Finanzamt. Es muss also kein Antrag ausgefüllt werden, um die Grundrente zu erhalten.
  • Ende des Solidaritätszuschlags: Ab 2021 entfällt für rund 90 % der Steuerzahler der Solidaritätszuschlag. Eine Familie mit zwei Kindern muss nun bis zu einem Bruttojahreslohn von 151.990 EUR keinen Soli zahlen, ein Alleinstehender bleibt bis zu einem Bruttojahreslohn von 73.874 EUR davon befreit.
Information für: alle
zum Thema: Einkommensteuer

(aus: Ausgabe 03/2021)


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Datum der letzten Aktualisierung: Mittwoch, 8. September 2021