Banner_new
Justitia

Aktuelle Mandanteninformationen - Recht


DEUBNER
Recht & Praxis

Bestandteil der Grundmiete: Als eigenständiger Posten aufgeführte Verwaltungskosten sind nicht auf den Mieter umlegbar

Immer wieder versuchen Vermieter, Verwaltungskosten auf ihre Mieter umzulegen. Dass es so einfach nicht geht, zeigt der folgende Fall des Bundesgerichtshofs (BGH).

In einem Wohnraummietvertrag befand sich eine Klausel, nach der eine Verwaltungskostenpauschale von knapp 35 EUR erhoben wurde. Die Mieter zahlten diese Pauschale in einem Zeitraum von ca. anderthalb Jahren, verlangten schließlich jedoch ihre rund 600 EUR zurück. Und das zu Recht, wie der BGH befand.

Im Mietvertrag vereinbarte Verwaltungskostenpauschalen sind wegen Verstoßes gegen § 556 Abs. 4 BGB unwirksam, weshalb auch ein Anspruch auf Rückzahlung der hierauf ohne Rechtsgrund erbrachten Zahlungen besteht. Zwar können die Vertragsparteien grundsätzlich vereinbaren, dass Betriebskosten nach der Betriebskostenverordnung entweder als Pauschale oder als Vorauszahlung geleistet werden - die Vereinbarung einer Extra-Verwaltungskostenpauschale ist jedoch nicht möglich. Denn Verwaltungskosten dürfen generell nicht gesondert auf Mieter umgelegt werden; diese Position darf stets nur Teil der Nettomiete sein, kein eigenständiger Posten.

Hinweis: Eine in einem formularmäßigen Wohnraummietvertrag vereinbarte Verwaltungskostenpauschale ist  rechtswidrig. Mieter müssen eine solche Umlage nicht bezahlen.


Quelle: BGH, Urt. v. 19.12.2018 - VIII ZR 254/17
zum Thema: Mietrecht

(aus: Ausgabe 03/2019)


Wichtiger Hinweis! Sollten die Links auf die einzelnen Beiträge auf Grund verschärfter Sicherheitseinstellungen der Firewall Ihres Firmennetzwerks nicht aktiv sein, wählen Sie bitte das aktuelle Heft aus dem Archiv.


 

 

 

ROLAND Prozesskostenrechner

 

[Willkommen] [Unsere Leistung für Sie] [Tätigkeits - Schwerpunkte] [Unser Team] [Aktuelle Rechts-Infos] [Aktuelle Steuer-Infos] [Kontakt] [Impressum] [Datenschutz]

Hinweis zur Verwendung von Cookies: Auf unseren Internetseiten werden grundsätzlich keine Cookies verwendet,
eine Zustimmung gemäß §25 TTDSG ist also nicht erforderlich.

Datum der letzten Aktualisierung: Mittwoch, 8. September 2021