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Unerlaubte Vermietung: Verstöße gegen das Hessische Wohnungsaufsichtsgesetz können teuer werden

Gegen den Trend, Wohnraum als Ferienunterkünfte zweckzuentfremden, kämpfen die Großstädte vermehrt. Die Maßnahmen haben regional zwar unterschiedliche Namen, aber das gemeinsame Ziel, den knappen urbanen Raum denen zur Verfügung zu stellen, die dort leben. So auch in Frankfurt am Main, wo sich eine Wohnungseigentümerin gegen ein solches Verbot hinwegzusetzen versuchte - und am Oberlandesgericht Frankfurt am Main (OLG) scheiterte.

Die Frau hatte vergeblich versucht, eine behördliche Genehmigung für die Vermietung ihrer Wohnung an Feriengäste zu erhalten. Obwohl ihr Ansinnen mehrfach durch die Behörde abgelehnt wurde, vermietete sie über Airbnb die Wohnung dennoch an Feriengäste zu einem Preis von 125 bis 150 EUR pro Nacht. Daraufhin wurde sie zu einer Geldbuße von 6.000 EUR verurteilt. Gegen das Urteil des Amtsgerichts legte sie Rechtsbeschwerde ein - erfolglos.

Durch die Vermietung der Wohnung hatte die Frau laut OLG gegen die auf Grundlage des Hessischen Wohnungsaufsichtsgesetzes erlassene Ferienwohnungssatzung verstoßen. Danach können Bußgelder bis zu 25.000 EUR verhängt werden. Bei der Bemessung der Höhe ist insbesondere zu berücksichtigen, dass die Bußgelder die durch die unrechtmäßige Vermietung erlangten Mieteinnahmen übersteigen. Die Wohnungseigentümerin musste das Bußgeld bezahlen.

Hinweis: Sich darauf zu verlassen, dass die jeweiligen Behörden überfordert sind, entsprechende Verstöße zu ahnden, kann immer teuer werden. Und das nicht nur in Hessen, denn Ähnliches gilt auch in anderen Ballungszentren.


Quelle: OLG Frankfurt a.M., Beschl. v. 02.08.2019 - 2 Ss-OWi 438/19
zum Thema: Mietrecht

(aus: Ausgabe 11/2019)


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Datum der letzten Aktualisierung: Mittwoch, 8. September 2021