Banner_new
Justitia

Aktuelle Mandanteninformationen - Recht


DEUBNER
Recht & Praxis

"Nomale" Einkommensverhältnisse: Bundesgerichtshof zieht eine Obergrenze für die quotenbasierte Unterhaltsberechnung

Der einem Ehegatten zu zahlende Unterhalt bemisst sich im Regelfall nach einer Quote. Bei besonders guten wirtschaftlichen Verhältnissen kann es angemessen sein, stattdessen auf den konkreten Bedarf abzustellen. Ab welchem Einkommen die Grenze für eine quotenbasierte Bemessung liegt, musste der Bundesgerichtshof (BGH) im Folgenden klarstellen.

Bei normalen Einkommensverhältnissen wird davon ausgegangen, dass das Familieneinkommen eingesetzt wird, um den Lebensbedarf der Familie zu befriedigen. Deshalb ist das gesamte Einkommen für den Unterhalt auch entsprechend heranzuziehen und quotiert zu verteilen. Verdient der Mann beispielsweise 4.400 EUR netto und die Frau 2.300 EUR, schuldet der Mann der Frau bei Zugrundelegung der Düsseldorfer Tabelle 3/7 der Differenz als Unterhalt - und damit 3/7 von 2.100 EUR (Zwischenergebnis von 4.400 minus 2.300), also 900 EUR.

Bei einem hohen Familieneinkommen kann allerdings nicht mehr davon ausgegangen werden, dass es vollständig für den täglichen Bedarf verwendet wird - ein Teil wird stattdessen beispielsweise zur Vermögensbildung eingesetzt. Der BGH hat die Grenze der quotenbasierten Bemessung daher nun beim Doppelten des höchsten in der Düsseldorfer Tabelle ausgewiesenen Einkommensbetrags (5.500 EUR) gezogen. Somit kann also bis zu einem Familieneinkommen von 11.000 EUR der Unterhalt noch als Quote verlangt werden. Was darüber hinausgeht, muss einzelfallbezogen bewertet werden.


Quelle: BGH, Beschl. v. 25.09.2019 - XII ZB 25/19
zum Thema: Familienrecht

(aus: Ausgabe 01/2020)


Wichtiger Hinweis! Sollten die Links auf die einzelnen Beiträge auf Grund verschärfter Sicherheitseinstellungen der Firewall Ihres Firmennetzwerks nicht aktiv sein, wählen Sie bitte das aktuelle Heft aus dem Archiv.


 

 

 

ROLAND Prozesskostenrechner

 

[Willkommen] [Unsere Leistung für Sie] [Tätigkeits - Schwerpunkte] [Unser Team] [Aktuelle Rechts-Infos] [Aktuelle Steuer-Infos] [Kontakt] [Impressum] [Datenschutz]

Hinweis zur Verwendung von Cookies: Auf unseren Internetseiten werden grundsätzlich keine Cookies verwendet,
eine Zustimmung gemäß §25 TTDSG ist also nicht erforderlich.

Datum der letzten Aktualisierung: Mittwoch, 8. September 2021