Banner_new
Justitia

Aktuelle Mandanteninformationen - Recht


DEUBNER
Recht & Praxis

Verstoß gegen Hassredeverbot: Facebook muss Nutzer vor Kontosperrung informieren und Möglichkeit zur Gegenäußerung einräumen

Für viele Nutzer ist ein Social-Media-Konto nicht nur persönlich, sondern auch geschäftlich sehr wichtig. Eine Kontensperrung kann daher zu empfindlichen Schäden führen. Daher ist es selbst nach dem folgenden Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) wichtig, die eigenen Äußerungen dahingehend zu prüfen, ob diese noch unter Meinungsfreiheit fallen oder gar Hassrede darstellen.

Eine Facebook-Userin machte sich auf dem Social-Media-Portal derart Luft über ihre Ablehnung von "islamischen Einwanderern" (sic), dass Facebook ihre Äußerungen wegen Verstoßes gegen das Verbot von Hassreden löschte und zudem ihre Nutzerkonten sperrte. Dagegen klagte die Userin.

Der BGH urteilte, dass die entsprechenden Geschäftsbedingungen von Facebook unwirksam waren. Dabei ging es um die Bedingungen zur Löschung von Nutzerbeiträgen und Kontensperrung bei Verstößen gegen die in den Bedingungen festgelegten Kommunikationsstandards. Und zwar waren die Geschäftsbedingungen deshalb unwirksam, weil sich Facebook nicht gleichzeitig dazu verpflichtet hatte, den Nutzer über die Entfernung seines Beitrags zumindest nachträglich und über eine beabsichtigte Sperrung seines Nutzerkontos vorab zu informieren, ihm den Grund dafür mitzuteilen und eine Möglichkeit zur Gegenäußerung mit anschließender neuer Entscheidung einzuräumen.

Hinweis: Nun ist es also klar, dass Facebook und Co. vor einer Sperrung ihre Nutzer informieren müssen, und das geht nicht pauschal durch die allgemeinen Geschäftsbedingungen.


Quelle: BGH, Urt. v. 29.07.2021 - III ZR 179/20
zum Thema: Sonstiges

(aus: Ausgabe 10/2021)


Wichtiger Hinweis! Sollten die Links auf die einzelnen Beiträge auf Grund verschärfter Sicherheitseinstellungen der Firewall Ihres Firmennetzwerks nicht aktiv sein, wählen Sie bitte das aktuelle Heft aus dem Archiv.


 

 

 

ROLAND Prozesskostenrechner

 

[Willkommen] [Unsere Leistung für Sie] [Tätigkeits - Schwerpunkte] [Unser Team] [Aktuelle Rechts-Infos] [Aktuelle Steuer-Infos] [Kontakt] [Impressum] [Datenschutz]

Hinweis zur Verwendung von Cookies: Auf unseren Internetseiten werden grundsätzlich keine Cookies verwendet,
eine Zustimmung gemäß §25 TTDSG ist also nicht erforderlich.

Datum der letzten Aktualisierung: Mittwoch, 8. September 2021