Banner_new
Justitia

Aktuelle Mandanteninformationen - Recht


DEUBNER
Recht & Praxis

Das Gotteshaus strahlt: Wann der nächtliche Lichteinfall des Nachbars zu tolerieren ist

Es ist nicht immer nur der Lärm, der vom Nachbarn herüberdringt. Manchmal geht es auch um Gestank oder, wie in diesem Fall, um zu helles Licht.

Die Kirche einer Stadt wurde nachts mit mehreren LED-Scheinwerfern angestrahlt. Die Beleuchtung führte zu einem Lichteinfall in die Wohnung einer Frau, die dagegen schließlich eine Klage erhob. Sie meinte, ihre Schlaf- und Ruheräume würden des Nachts ununterbrochen ausgeleuchtet. Sie erfahre dadurch eine elementare Einschränkung ihrer Lebensqualität und körperlichen Unversehrtheit. Das sah das Oberlandesgericht Karlsruhe aber anders.

Ein nachbarrechtlicher Abwehranspruch gegen die Beleuchtung benachbarter Gebäude besteht nicht, wenn durch die Lichtimmissionen nur eine unwesentliche Beeinträchtigung der Benutzung des eigenen Grundstücks vorliegt. Zur Beurteilung der Wesentlichkeit können die Hinweise zur Messung, Beurteilung und Minderung von Lichtimmissionen der Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft für Immissionsschutz herangezogen werden. Hier hatten entsprechende Messungen allerdings keine zu hohen Werte ergeben.

Hinweis: Ein Abwehranspruch gegen die Beleuchtung des Nachbarn besteht also nicht, wenn nur eine unwesentliche Beeinträchtigung der Benutzung des eigenen Grundstücks vorliegt.


Quelle: OLG Karlsruhe, Urt. v. 20.02.2018 - 12 U 40/17
zum Thema: Mietrecht

(aus: Ausgabe 07/2018)


Wichtiger Hinweis! Sollten die Links auf die einzelnen Beiträge auf Grund verschärfter Sicherheitseinstellungen der Firewall Ihres Firmennetzwerks nicht aktiv sein, wählen Sie bitte das aktuelle Heft aus dem Archiv.


 

 

 

ROLAND Prozesskostenrechner

 

[Willkommen] [Unsere Leistung für Sie] [Tätigkeits - Schwerpunkte] [Unser Team] [Aktuelle Rechts-Infos] [Aktuelle Steuer-Infos] [Kontakt] [Impressum] [Datenschutz]

Hinweis zur Verwendung von Cookies: Auf unseren Internetseiten werden grundsätzlich keine Cookies verwendet,
eine Zustimmung gemäß §25 TTDSG ist also nicht erforderlich.

Datum der letzten Aktualisierung: Mittwoch, 8. September 2021