Banner_new
Justitia

Tätigkeitsschwerpunkte

Die nachfolgenden Tätigkeitsschwerpunkte können nur einen kleinen, wenn auch bedeutenden Teil der Arbeit der Kanzlei darstellen.
In jedem Fall ist es angeraten persönlich Kontakt aufzunehmen, um ggf. weiterführende oder hier nicht dargestellte Informationen zu erhalten.

  • Zivilrecht,  einschließlich Verkehrs- und Arbeitsrecht
  • Familien- und Erbrecht
  • Steuerrecht

Zivilrecht

Die Tätigkeit auf diesem Gebiet erstreckt sich sowohl auf die Beratung und Betreuung im vorvertraglichen Bereich, als auch auf die außergerichtliche und gerichtliche Geltendmachung und Durchsetzung von Ansprüchen aus bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten. Dazu gehören unter anderem Ansprüche aus Werk-, Dienst- und Kaufverträgen, Gewährleistungsansprüche, Mietminderungen, Prüfung von Mieterhöhungen und Betriebskostenabrechnungen, Ansprüche aus unerlaubten Handlungen, Schadenersatz,  u.v.m.

Entsprechend den Erforderlichkeiten wird dabei gemeinsam mit dem Mandanten eine optimale Strategie zur Durchsetzung bzw. Abwehr von Ansprüchen erarbeitet, um insbesondere ein bestehendes Kostenrisiko zu minimieren.

Speziell im Verkehrsrecht

erstreckt sich der Schwerpunkt der Tätigkeit auf die Schadensregulierung bei Verkehrsunfällen mit dem Unfallgegner bzw. dessen gegnerischer Haftpflichtversicherung. Dabei geht es sowohl um die Durchsetzung von materiellen Schäden (Ersatz der Reparaturkosten, Nutzungsausfall usw.) als auch um die Durchsetzung von immateriellen Schäden (Schmerzensgeld) bei Verletzung von am Unfall beteiligten Personen.

Im Bereich des Arbeitsrechts erstreckt sich die Tätigkeit zum Einen auf die vorvertragliche Beratung bei Abschluss von Arbeitsverträgen.

Darüber hinaus ist die Vorbereitung und Durchführung von Kündigungsschutzklagen ein wesentlicher Teil der Arbeit auf diesem Gebiet.

Ebenso gehören dazu Vergleichsverhandlungen mit den Parteien hinsichtlich der Vereinbarung von Abfindungen, sowie die Durchsetzung von arbeitsvertraglichen Vereinbarungen, insbesondere von Lohnansprüchen.

Seitenanfang

Familien- und Erbrecht

Die Tätigkeit im Bereich des Familienrechts erfolgt schwerpunktmäßig bei der Durchführung von Scheidungen sowie der Abwehr bzw. Durchsetzung und Beitreibung von Kindes- und Ehegattenunterhalt (Trennungsunterhalt, nachehelicher Unterhalt).

Ebenso gehört dazu die Abwehr bzw. Durchsetzung von Umgangsregelungen bei gemeinsamen Kindern.

Auf dem Gebiet des Erbrechts liegen die Schwerpunkte in der Beratung und Betreuung in Testamentsangelegenheiten und damit verwandten Bereichen wie Vermächtnisse, Patientenverfügungen, postmortale Vollmachten usw.

Daneben ist die Prüfung und Durchsetzung bzw. Abwehr von Erb- und Pflichtteilsansprüchen ein weiterer wesentlicher Teil der Arbeit auf diesem Gebiet.

Seitenanfang

Steuerrecht/Steuerberatung

Im Steuerrecht berät und betreut die Kanzlei sowohl Arbeitnehmer, Rentner, Pensionäre als auch Selbständige in Fragen der Einkommensteuer. D.h. für die Mandanten werden nach einer persönlichen Beratung die entsprechenden Erklärungen gefertigt und die gesamte Korrespondenz mit dem Finanzamt geführt. Ebenso erfolgt eine Betreuung und Beratung in Rechtsbehelfsangelegenheiten und bei evtl. Klagen vor den Finanzgerichten.

Für Selbständige und Unternehmen werden die monatlichen oder vierteljährlichen Buchhaltung und Lohnabrechnung erstellt, die Abgabe der Umsatzsteuervoranmeldungen und sonstiger elektronischer Meldungen und Erklärungen vorgenommen sowie die Jahresabschlüsse erstellt.

Gemeinsam mit den Mandenten werden steuerliche Gestaltungsmöglichkeiten besprochen und umgesetzt.

Seitenanfang

[Willkommen] [Unsere Leistung für Sie] [Tätigkeits - Schwerpunkte] [Unser Team] [Aktuelle Rechts-Infos] [Aktuelle Steuer-Infos] [Kontakt] [Impressum] [Datenschutz]

Hinweis zur Verwendung von Cookies: Auf unseren Internetseiten werden grundsätzlich keine Cookies verwendet,
eine Zustimmung gemäß §25 TTDSG ist also nicht erforderlich.

Datum der letzten Aktualisierung: Mittwoch, 8. September 2021