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Fehler des Klinikpersonals: Verschluckter Speiserest führt zu schwersten Hirnschäden und 1.000.000 EUR Schmerzensgeld

Jeder macht Fehler - und in nicht wenigen Berufen hat menschliches Versagen fatale Folgen. Die Verantwortlichkeiten eines tragischen Fehlers am Arbeitsplatz wurden kürzlich vor dem Landgericht Limburg (LG) verhandelt. Und dieser Fall macht klar, dass Geld viele Dinge zwar vereinfachen, aber schwerwiegende Folgeschäden leider nicht reparieren kann.

Ein einjähriges Kind war wegen eines Infekts im Krankenhaus. Dann sollte es über einen Portzugang ein Antibiotikum erhalten. Dies regte das Kind derart auf, dass es sich an einem zuvor gegessen Stück Apfel verschluckte und infolgedessen schwerste Hirnschäden erlitt. Die Eltern klagten daraufhin erfolgreich auf Schadensersatz.

Die Krankenschwester wusste, dass das Kind kurz zuvor gegessen hatte. Auch hätte sie damit rechnen müssen, dass sich das Kind über die Gabe des Medikaments aufregen würde. Sie hätte daher länger mit der Gabe des Medikaments abwarten müssen. Außerdem waren die Rettungsmaßnahmen fehlerhaft und in der durchgeführten Form sogar schädlich gewesen. Das LG hat das Krankenhaus, die Krankenschwester und eine Belegärztin zur Zahlung eines Schmerzensgeldes von 1.000.000 EUR nebst Zinsen verurteilt.

Hinweis: Sind Sie der Auffassung, durch einen Arzt falsch behandelt worden zu sein und deshalb einen Schaden erlitten zu haben, sollten Sie die Angelegenheit durch einen Rechtsanwalt prüfen lassen.


Quelle: LG Limburg, Urt. v. 28.06.2021 - 1 O 45/15
zum Thema: Sonstiges

(aus: Ausgabe 09/2021)


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Datum der letzten Aktualisierung: Mittwoch, 8. September 2021